Erklärung zur Barrierefreiheit

Angaben gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV)

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Geltungsbereich

Die Saarschleifenland Tourismus GmbH ist bemüht, ihre Website www.wadern-saarschleifenland.de im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der BFSG-Verordnung (BFSGV), des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Website www.wadern-saarschleifenland.de einschließlich aller Unterseiten.

Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Diese Erklärung berücksichtigt die Anforderungen des BFSG und der BFSGV, soweit sie auf digitale Dienstleistungen und Angebote für Verbraucher Anwendung finden. Digitale Dienstleistungen im Sinne des BFSG sind insbesondere Online-Informations- und Buchungsangebote, die Verbraucherinnen und Verbrauchern zugänglich sind.

Hinweis zu Kleinstunternehmen gemäß § 2 Abs. 17 und § 3 Abs. 3 BFSG:

Die Saarschleifenland Tourismus GmbH erfüllt die Kriterien eines Kleinstunternehmens (weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro). Damit unterliegt das Unternehmen gemäß § 3 Abs. 3 BFSG nicht den gesetzlichen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen.

Unabhängig davon setzen wir uns freiwillig dafür ein, unsere digitalen Angebote so barrierefrei und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA sowie der EN 301 549 V3.2.1 (2021‑03). Die Website wird regelmäßig überprüft und optimiert.

Technische Grundlage: Die Website basiert auf dem CMS Neos. Für touristische Inhalte werden folgende Systeme eingesetzt:

  • Feratel Deskline 5.0 (TOSC5‑Widget) – ausschließlich zur Darstellung und Buchung von Unterkünften,
  • Mein Toubiz – als touristische Datenbank für Ausflugsziele, Veranstaltungen und Tourenvorschläge.

Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen

  • Einige Bilder und Icons verfügen nicht über aussagekräftige Alternativtexte.
  • Bestimmte Formularelemente sind nicht vollständig mit Screenreadern zugänglich oder unzureichend beschriftet.
  • Die Tastaturbedienbarkeit komplexer Menü- und Filterfunktionen ist nicht in allen Bereichen gewährleistet.
  • Teilweise bestehen unzureichende Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund.
  • Das Feratel‑TOSC5‑Widget für Unterkünfte erfüllt laut Herstellerangaben nur teilweise die WCAG‑2.1‑AA‑Anforderungen.
  • Inhalte aus Mein Toubiz können strukturelle Einschränkungen enthalten, die redaktionell nicht vollständig beeinflussbar sind.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Eine vollständige barrierefreie Umsetzung sämtlicher PDF‑Dokumente, eingebetteter Karten und externer Inhalte (z. B. iFrames) stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar (§ 19 BFSG).
  • Fassungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind derzeit nicht vorhanden, werden aber geprüft.

Übergangsregelungen

Gemäß § 38 BFSG gelten für bereits vor dem 28. Juni 2025 eingesetzte Systeme Übergangsfristen bis zum 27. Juni 2030, sofern sie unverändert beibehalten werden. Selbstbedienungssysteme dürfen bis zu 15 Jahre weiter betrieben werden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 9. Oktober 2025 erstellt und zuletzt überprüft. Die Bewertung erfolgte intern sowie unter Einbeziehung der Herstellerangaben (Neos, Mein Toubiz, Feratel Deskline 5.0).

Feedback und Kontakt

Wir bemühen uns, alle digitalen Angebote stetig zu verbessern. Wenn Sie Barrieren feststellen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, teilen Sie uns dies bitte mit. Geben Sie dabei die betroffene URL, Ihr Endgerät und den Browser an.

Saarschleifenland Tourismus GmbH

Torstraße 45

66663 Merzig

Telefon:  06861 / 80440

Telefax: 06861 / 80444

E‑Mail:  tourismus@saarschleifenland.de

Wir beantworten Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen.

Beschwerde‑ und Durchsetzungsverfahren

Gemäß § 32 BFSG können Nutzer:innen eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen, wenn sie der Meinung sind, dass Barrierefreiheitsanforderungen verletzt werden. Darüber hinaus steht das Schlichtungsverfahren des Landes Saarland offen:

Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Franz‑Josef‑Röder‑Straße 23

66119 Saarbrücken

Telefon:  +49 (0)681 501‑3101

E‑Mail:  behindertenbeauftragter@soziales.saarland.de

Web:  www.saarland.de/barrierefreiheit

 

Auffindbarkeit

Diese Erklärung ist über den Footer der Website unter dem Menüpunkt „Erklärung zur Barrierefreiheit“ erreichbar.

Letzte Aktualisierung: 9. Oktober 2025